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OLG Frankfurt/Main (6 UF 144/24) | Datum: 10.09.2024
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt. I. Der Beteiligte zu 4. (im Folgenden Kindesvater) [...]