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OVG Schleswig-Holstein (3 MR 1/22) | Datum: 13.01.2022
Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. Das Verfahren wird an das Amtsgericht Plön verwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Amtsgericht Plön vorbehalten. Da der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet ist, ist dies [...]