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LSG Baden-Württemberg (L 5 R 2759/18) | Datum: 19.02.2020
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 06.07.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Der Kläger begehrt [...]