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VG Karlsruhe (8 K 7612/18) | Datum: 03.12.2019
Der Bescheid des Beklagten vom 18.05.2018 und dessen Widerspruchsbescheid vom 06.07.2018 werden aufgehoben, soweit der Kläger darin für einen Kostenbeitrag für die Zeit vor dem 23.05.2018 herangezogen wird. Im Übrigen [...]