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LSG Bayern (L 1 R 781/17) | Datum: 02.10.2019
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 23. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Die [...]