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OVG Nordrhein-Westfalen (12 A 194/16) | Datum: 19.09.2018
Das angegriffene Urteil wird geändert. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Kosten der Heimunterbringung für Q. N. T. , M. N1. T. , M1. T. und C. T. für den Zeitraum vom 13. [...]