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LSG Hamburg (L 2 R 115/16) | Datum: 22.02.2017
1. Die Berufung wird als unzulässig verworfen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Der im Bereich Vermögenssorge unter Betreuung mit [...]