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OLG Frankfurt/Main (4 WF 209/14) | Datum: 12.02.2015
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Die der Ergänzungspflegerin für das Führen der Pflegschaft aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung wird festgesetzt auf 575,08 Euro. Im Übrigen wird die Beschwerde [...]