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FG München (9 K 1932/14) | Datum: 04.12.2014
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Streitig ist, ob die Klägerin Anspruch auf Kindergeld für das Kind T, geboren am …, für die Zeit von Februar 2007 bis einschließlich Juli [...]