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OLG Frankfurt/Main (6 UF 239/14) | Datum: 11.09.2014
1. Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und unter Beibehaltung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung wie folgt neu gefasst. Es wird bezüglich des Beteiligten zu 1. das Ruhen der elterlichen Sorge beider [...]