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OVG Nordrhein-Westfalen (12 A 233/14) | Datum: 09.04.2014
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 1.742,00 Euro festgesetzt. Der [...]