Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Zweibrücken (2 WF 236/13) | Datum: 02.01.2014
1. Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf bis zu 300,00 € festgesetzt. Das [...]