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LSG Baden-Württemberg (L 9 R 5715/11) | Datum: 17.12.2013
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 18. November 2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Zwischen den [...]