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OLG Frankfurt/Main (3 WF 274/12) | Datum: 02.01.2013
Auf die Beschwerde der Staatskasse wird der angefochtene Beschluss abgeändert: Die aus der Staatskasse an die Antragstellervertreterin zu zahlende Vergütung wird auf 155,30 € festgesetzt. Die Entscheidung ergeht [...]