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OLG Zweibrücken (2 UF 64/12) | Datum: 15.05.2012
1. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten seines erfolglosen Beschwerdeverfahrens zu tragen, § 84 FamFG . Das Amtsgericht - Familiengericht - Grünstadt hatte mit Beschluss vom [...]