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OLG Frankfurt/Main (5 WF 6/12) | Datum: 16.01.2012
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert. Gerichtskosten werden für beide Instanzen nicht erhoben. Auslagen werden in beiden Instanzen nicht erstattet. Der Beschwerdewert wird auf bis zu 1.200,- Euro festgesetzt. [...]