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LSG Baden-Württemberg (L 11 KR 3422/10) | Datum: 15.04.2011
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 23. Februar 2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Zwischen den Beteiligten ist [...]