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FG Münster (11 K 626/10 Kg) | Datum: 28.01.2011
Streitig ist, ob für ein im Ausland lebendes Kind Kindergeld festzusetzen ist. Die Klägerin hat bisher zusammen mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn O., geb. 28.03.2002, in C. unter der Anschrift, B.-Straße 01 gewohnt. [...]