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LG Nürnberg-Fürth (12 T 7607/11) | Datum: 22.12.2011
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Eine Kostenerstattung wird nicht angeordnet. III. Der Gegenstandswert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt. IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. I. Mit Urkunde vom [...]