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FG Rheinland-Pfalz (5 K 1345/09) | Datum: 03.01.2011
Streitig ist, ob der Kläger für seinen Sohn S (geb. am 10. Oktober 1987) auch ab November 2008 einen Anspruch auf Kindergeld hat. Der Sohn des Klägers S vollendete am 10. Oktober 2008 sein 21. Lebensjahr. Über die Zeit [...]