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OVG Hamburg (2 So 106/11) | Datum: 18.11.2011
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 25. August 2011 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die zulässige Beschwerde des Klägers hat in [...]