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BGH (IX ZB 57/09) | Datum: 04.02.2010
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 20. Januar 2009 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. Der Gegenstandswert wird auf 61.074,98 € festgesetzt. I. [...]