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LAG Rheinland-Pfalz (5 Ta 133/10) | Datum: 27.07.2010
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 20.05.2010 - 3 Ca 57/10 - wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. [...]