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LAG Rheinland-Pfalz (8 Ta 289/09) | Datum: 15.12.2009
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28.09.2009 - 4 Ca 1394/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte und vorliegend [...]