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BGH (VII ZB 42/08) | Datum: 26.11.2009
Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth vom 17. April 2008 wird zurückgewiesen. Die Gläubigerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. [...]