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LSG Bayern (L 12 EG 77/07) | Datum: 01.04.2009
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 30. Juli 2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]