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KG (1 W 492/07) | Datum: 16.06.2009
Der angefochtene Beschluss wird geändert und neu gefasst: Die dem Antragsteller aus der Landeskasse zu gewährende Vergütung wird auf 786,50 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Erinnerung des Antragstellers vom 1. [...]