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BGH (V ZR 63/07) | Datum: 25.01.2008
Die Kläger sind Eigentümer des Grundstücks Z.straße 32, Flur 48, Flurstück 130, in W.. 1972 wurde die Z.straße höher gelegt. Deshalb nutzen die Kläger seither einen Teil des angrenzenden früher volkseigenen Grundstücks [...]