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OLG Köln (4 WF 228/07) | Datum: 11.01.2008
Die fristgerecht eingelegte als sofortige Beschwerde zu behandelnde 'Beschwerde' der Antragsgegnerin ist unzulässig. Ein Rechtsmittel gegen die angegriffene Entscheidung des Familiengerichts ist nämlich nicht gegeben. [...]