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OLG Naumburg (8 U 4/07) | Datum: 02.08.2007
Die zulässige Berufung ist nicht begründet, weil das angefochtene Urteil einer rechtlichen Überprüfung standhält: 1. Die Klägerin kann die Beklagte als ihre ehemalige Betreuerin in Haftung nehmen, da die [...]