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OLG Thüringen (4 U 159/05) | Datum: 15.03.2006
I. Der Kläger ist leiblicher Vater des am 21.04.1990 geborenen C. B.. Dieser galt als eheliches Kind des Beklagten, da dieser zum Zeitpunkt der Geburt mit der Kindesmutter A. B. verheiratet war. Der jetzige Beklagte [...]