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FG München (9 K 3780/03) | Datum: 30.06.2004
Streitig ist der Zeitraum, in dem sich der Sohn M 2001 in Ausbildung befand. Der Kläger bezog für seinen am 9. Juni 1977 geborenen Sohn M Kindergeld. M studierte unstreitig bis zum Ende des Sommersemesters 2001 an der [...]