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OLG Frankfurt/Main (2 U 150/02) | Datum: 14.04.2004
Die Berufung ist zulässig. Sie hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Die Feststellung zur Widerklage des Beklagten ist zum Teil unzulässig. Soweit sie dagegen zulässig ist, hat sie im Ergebnis auch Erfolg. Zur [...]