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KG (19 WF 256/03) | Datum: 29.01.2004
Die nach § 128 Abs. 4 BRAGO zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Die Bestimmung des Gebührensatzes für die Rahmengebühren des § 118 Abs. 1 BRAGO , die von dem Beteiligten für die Besprechungsgebühr mit 10/10 [...]