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LAG Rheinland-Pfalz (6 Sa 1122/02) | Datum: 06.02.2003
Die Klägerin stand seit dem 12.09.1994 aufgrund mehrerer Befristungsabreden in einem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten, wobei der letzte der 8 befristeten Arbeitsverträge vom 01.07.1999 bis zum 30.06.2002 für eine [...]