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OLG Saarbrücken (9 WF 27/03) | Datum: 26.03.2003
Die Vorlage der Sache durch das Familiengericht in Kusel ist gemäß §§ 46 , 43 FGG zulässig. Auch ist der Senat für die Entscheidung gemäß § 46 Abs. 2 FGG zuständig. Jedoch vermag der Senat die Auffassung des [...]