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BGH (IX ZB 134/02) | Datum: 13.03.2003
I. Die Gläubiger sind die minderjährigen Kinder des Schuldners aus erster Ehe. Sie leben derzeit von Sozialhilfe. Am 1. Februar 2002 haben sie wegen des Unterhaltsrückstandes und wegen des laufenden Unterhaltes ab [...]