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BayObLG (1Z BR 91/02) | Datum: 05.09.2002
I. Das 1992 geborene Kind ist aus der Ehe der Beteiligten zu 1 mit R. hervorgegangen. Es erhielt als Geburtsnamen den Ehenamen der Eltern R. Die Ehe der Eltern wurde geschieden Am 21.9.2000 heiratete die Beteiligte zu [...]