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OLG Stuttgart (16 UF 383/01) | Datum: 17.09.2001
Die beabsichtigte Berufung der Klägerin wäre zwar an sich statthaft, hat jedoch keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO ). Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf die zutreffenden Ausführungen im [...]