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OLG Düsseldorf (1 UF 63/01) | Datum: 21.08.2001
Die Berufung ist teilweise begründet. Der Klägerin steht für die Zeit von März 1996 bis Mai 1998 ein nach § 91 BSHG auf sie übergegangener Unterhaltsanspruch der Hilfeempfängerin in Höhe von insgesamt 13.532,02 DM zu. [...]