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KG (1 W 931/99) | Datum: 30.05.2000
Die weitere Beschwerde ist gemäß §§ 27 , 29 FGG zulässig. Insbesondere ergibt sich die gemäß § 20 FGG erforderliche Beschwerdebefugnis der Beteiligten bereits aus der Erfolglosigkeit ihrer Erstbeschwerde gegen die [...]