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Ein Elternteil, der in einem isolierten Verfahren auf Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts die gerichtlichen Auslagen (Kosten eines Sachverständigen) allein getragen hat, weil dem als Interesseschuldner nach § 2 Nr. 2 KostO mithaftenden anderen Elternteil Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungspflicht bewilligt war, kann nicht die hälftigen Auslagen gegen diesen festsetzen lassen. Ein Elternteil dem Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungspflicht bewilligt worden ist, darf nicht über den Umweg der Kostenerstattung nach § 94 Abs. 3 KostO zu den Gerichtskosten herangezogen werden.
A.A. OLG Koblenz, FamRZ 1998, 1456 EzFamR aktuell 2000, 175 NJW-RR 2000, 1596 [...]
Die Abänderungsklage gegen einen Vergleich kann auf eine geänderte Rechtsprechung gestützt werden. Das Einkommen einer geschiedenen Ehefrau, die Kinder betreut und erstmals nach der Scheidung eine Berufstätigkeit aufnimmt, ist eheprägend. Das Einkommen einer Ehefrau, die Kinder betreut und diese Berufstätigkeit nach der Scheidung fortsetzt, ist eheprägend, auch wenn es überobligatorisch ist und aus diesem Grund nach § 1577 Abs. 2 BGB nur teilweise angerechnet wird. Ein Teilunterhaltsanspruch aus § 1573 Abs. 2 BGB kann ohne nähere Bezifferung zeitlich begrenzt werden.
EzFamR aktuell 2000, 220 FuR 2000, 173 NJW-RR 2000, 1243 OLGR-München 2000, 158 [...]