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FG München (4 K 19/98) | Datum: 06.12.2000
I. Streitig ist, in welcher Höhe der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch nach § 5 Abs. 1 ErbStG zu berechnen ist. Der am 13.08.1995 verstorbene Herr ...hatte seiner Ehefrau, der Klägerin, ein Vermächtnis ausgesetzt. Aus [...]