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FG Brandenburg (1 K 70/99 E) | Datum: 16.10.2000
Die Klage ist unbegründet. Das Gericht folgt der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf vom 17.12.1998 und sieht gem. § 105 Abs. 5 Finanzgerichtsordnung - FGO - von einer weiteren Darstellung der [...]