Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG München (11 W 2200/00) | Datum: 29.09.2000
I. Der für beide Instanzen in Höhe von 78 % erstattungspflichtige Beklagte wendet sich dagegen, daß im Kostenfestsetzungsbeschluß zu Gunsten der Klägerin, welche die für beide Instanzen angefallenen Gerichtskosten [...]