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BayObLG (1Z BR 103/00) | Datum: 04.08.2000
I. Das am 18.11.1990 geborene Kind C. ist die nichteheliche Tochter der Beteiligten zu 2, die am 2.12.1992 den Beteiligten zu 1 geheiratet hat. Das Sorgerecht für das Kind liegt allein bei der Mutter. Vater des Kindes [...]