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OLG Bremen (4 WF 3/00) | Datum: 18.01.2000
Die sofortige Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache einen zumindest vorläufigen Erfolg. Gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen, kann gem. § 793 ZPO [...]