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Durch den Gesetzgeber ist in § 1 BVormVG ausdrücklich positiv geregelt, daß die auf die gegen die Staatskasse geltend gemachte Vergütung entfallende Umsatzsteuer zusätzlich zu ersetzen ist. Eine entsprechende Regelung für die Auslagen ist nicht getroffen worden.
AG Rotenburg (Wümme) (10 XVII G 123) | Datum: 15.07.1999
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