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LG Mannheim (4 T 361/98) | Datum: 04.01.1999
Die beiden Rechtsmittel sind zulässig, aber unbegründet. Denn zu Recht hat das Amtsgericht sowohl eine vorläufige Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Vermögenssorge und Aufenthaltsbestimmung angeordnet [...]