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BGH (4 StR 594/98) | Datum: 11.02.1999
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Kindesentziehung (§ 235 StGB a.F.) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Seine Revision, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat [...]